Für die Finnen war und ist der Wald neben der Existenzgrundlage und einer kulinarischen Schatzkammer auch ein Ort der Erholung und Beruhigung. In der Ausstellung Wälder der Finnen streifen wir mit einem Wanderer, Jäger, Beerenpflücker und Naturfreund durch den Wald und informieren Sie über seinen Schutz. Die Ausstellung eröffnet auch einen Zugang zum Wald der Volkstradition, Mythen, Geschichten und in die Welt der Glaubensvorstellungen – in eine Welt, in der man auf übernatürliche Weise verloren gehen kann.

Ein Karsikko ist ein abgeästeter Nadelbaum, an dem Markierungen angebracht sind. Ein Karsikko-Baum konnte als Grenzmarkierung oder ein Andenken an ein bedeutendes Ereignis, wie Hochzeit, Beerdigung, eine große Beute oder zum Beispiel der ersten Stadt- oder Markreise dienen. Ein abgestorbener Karsikko-Baum wurde zur Erinnerung an einen Verstorbenen: Neben dem Weg zur Beerdigung wurde ein Nadelbaum entastet oder die Krone abgesägt. Später war es üblich, die Initialen, das Geburts- und Sterbejahr des Verstorbenen sowie ein Kreuz in den Baum einzuschnitzen. Der in Lusto ausgestellte Karsikko-Baum war möglicherweise ein Baum, der in der Nähe eines Schwendplatzes stand und wo die Schwendjahre eingeritzt wurden.

Das nostalgische Kuppelzelt ist für viele Wanderer ein bekannter Anblick und weckt Erinnerungen. Kuppelzelte waren am Ende der 1960er Jahre und am Anfang der 1970er Jahre beliebt, als ein Großteil der Übernachtungen auf dem Campingplatz nicht in Hütten, sondern in Zelten stattfanden. Bei der Bequemlichkeit der Wanderzelte blieben am Anfang viele Wünsche offen. Ein aus wasserdichtem Stoff hergestelltes Zelt war schwer und auf der Innenseite sammelte sich oft Feuchtigkeit an. Die Zelte entwickelten sich in den 1960er und 1970er Jahren schnell weiter, als die doppelwandigen Thermozelte und die neuen leichten Stoffe auf den Mark kamen.

Schwarz gebrannter Schnaps wurde oft versteckt im Wald gebrannt, weshalb er die Kosenamen „Tränen der Einödfichte“ oder „Einödzeugs“ erhielt. Das Schnapsbrennen zu Hause war einst erlaubt und im ganzen Land verbreitet. Die ersten Beschränkungen wurden in der Mitte des 18. Jahrhunderts erlassen. Bauern hatten bis ins Jahr 1866 das Recht, Schnaps zu brennen, als das Recht, zu Hause zu brennen, aufgehoben wurde. Danach war das Schnapsbrennen genehmigungspflichtig, aber immer wieder wurden illegale Schnapsbrenner angetroffen und bestraft.