Die vom Industriekultur Leipzig e.V. initiierte Ausstellung ist ein lokalspezifischer Beitrag zum »Sächsischen Jahr zur Industriekultur« 2020. Die Ausstellung konzentriert sich auf die zentrale Frage nach den Auswirkungen technischen Fortschritts auf den Menschen seit Beginn der industriellen Revolution.

Anhand von rund 50 ausgewählten Kunstwerken aus dem Bestand des MdbK sowie Leihgaben zeitgenössischer Künstlerinnen und Künstler, vorzugsweise der Region Sachsen, soll die Aufmerksamkeit auf das jeweilige Verhältnis des Menschen zur Technik sowie zu sich selbst, innerhalb dieser industriell geprägten Umwälzungen, gelenkt werden. Die Idee ist es der Bildenden Kunst eine Katalysatorfunktion zuzusprechen, indem sie mehrere Fassetten der industriellen Revolutionen offenbart. Dabei changieren die Werke von heroischen Darstellungen bis hin zur komplexen Kapitalismuskritik.

Durch die Kombination von Werken vergangener Epochen, darunter etliche bislang selten ausgestellte Exponate, mit zeitgenössischen Positionen werden Gemeinsamkeiten und Unterschiede der jeweiligen industriellen Epochen sichtbar. Ebenso wird die Vergleichbarkeit der Form der künstlerisch-ästhetischen Reaktion auf unmittelbar erlebte technische Entwicklungen möglich. Aus diesem Kontext ergeben sich mitunter Parallelen zu Gegenwarts- und Zukunftsfragen.

Mit dem Titel »Der optimierte Mensch« greift die Ausstellung bewusst einen kontrovers diskutierten Topos gegenwärtiger Debatten in Gesellschaft und Wissenschaft auf, um dessen Wurzeln in den Anfängen der Industrialisierung sichtbar zu machen und damit eine differenzierte Reflexionsebene zum Mensch-Maschine-Verhältnis und dessen Konsequenzen anzubieten. Dazu gibt es ein umfangreiches Rahmenprogramm mit Führungen und Vorträgen sowie einen Blog mit weiterführenden Hintergrundinformationen zu den Werken und den KünstlerInnen.

Die Ausstellung wird durch das Kulturamt der Stadt Leipzig und die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen im Rahmen des »Sächsischen Jahr zur Industriekultur« 2020 gefördert. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.